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Zertifizierte Aktenvernichtung
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Akten- und Dokumentenvernichtung gemäß DIN 66399

Wir übernehmen die fachgerechte, datenschutzrechtlich unbedenkliche Vernichtung Ihrer Originale nach DSGVO gemäß DIN 66399. Natürlich bleiben alle Unterlagen zu jedem Zeitpunkt Ihr Eigentum. Sie entscheiden, wann welche Dokumente vernichtet werden sollen.
Papierschredder

Ein wichtiges Argument für die Digitalisierung von Dokumenten liegt in der Platzersparnis, die durch den Wegfall der Originaldokumente gewonnen wird. Der Aufwand rund um das Lagern von Papierakten reduziert sich fast komplett und teure Mietfläche kann eingespart werden. Daraus ergibt sich, dass Originale nach der Digitalisierung in der Regel vernichtet werden.

Papierberge

Die Aktenvernichtung wird nach strengen Vorgaben der DSGVO gemäß DIN 66399 durchgeführt.

Bei der Aktenvernichtung wird darauf geachtet, dass alle Datenschutzpflichten Ihres Unternehmens gewahrt bleiben. Wir sorgen dafür, dass keine Daten Dritten zugänglich werden.

Ihre Kunden- und Mitarbeiterdaten sowie betriebsinternen Abläufe werden sicher vernichtet.

Datenschutz beginnt mit dem Transport . Die Akten können in extra dafür konstruierten, verschlossenen Sicherheitsbehältern gesammelt und transportiert. Der Einwurf erfolgt durch einen Schlitz, ähnlich einem Briefkasten.


Aktenvernichtung nur unter hohen Sicherheitsauflagen


  • Geheimhaltung der Inhalte auch während der Vernichtung
  • Dokumentierung der Vernichtung
  • Sicherer Transport in zugriffsgeschützten Datenschutzbehältern in neutralen Sicherheitsfahrzeugen
  • Durchführung der Dokumentenvernichtung nach den gesetzlichen Vorgaben (Bundesdatenschutzgesetz)
  • Aktenvernichtung nach DSGVO gemäß DIN 66399
  • Aktenschreddern in den Sicherheitsstufen 3-4

Vernichtung durch Schreddern

Alle Akten, Ordner und Dokumente werden mindestens in der Schutzklasse 2 und mit der Sicherheitsstufe P-4 (lässt keinen Streifenschnitt zu, Jeder Partikel darf an einer Seite höchstens 6 mm breit sein. Entsprechend ergibt dies für eine DIN A4 Seite mindestens 420 Einzelteile) durch vermischen und verpressen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen rückinformationssicher gemäß DIN 66399 vernichtet.

Besonders sensible und geheime Dokumente werden in der höheren Sicherheitsstufe 3 vernichtet.

Die Blöcke werden anschließend der Müllverbrennung bzw. Recyclingindustrie zugeführt.

Vernichtete Dokumente

Wir beraten Sie gern, welche Originaldokumente nach der Digitalisierung aufgehoben werden sollten. In einigen Fälle ist es aus rechtlichen Gründen notwendig, das Original aufzubewahren, z.B. Urkunden oder mit Unterschriften versehene Dokumente.

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